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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 13.10.2004 - L 8 RA 58/03

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nicht rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Witwenrente. Begrenzung der Entgeltpunkte nach dem FRG. Authentische Gesetzesinterpretation. Echte Rückwirkung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Dem § 22b Abs. 1 S. 1 FRG a.F. ist nicht zu entnehmen, dass ein Berechtigter bei mehreren Ansprüchen auf eine Rente nur insgesamt eine Berücksichtigung von höchstens 25 Entgeltpunkten nach dem FRG begehren kann. Die rückwirkende Inkraftsetzung des § 22b Abs. 1 S. 1 FRG n.F. nach Art. 15 Abs. 3 RV-Nachhaltigkeitsgesetz stellt keine zulässige rückwirkende Klarstellung im Sinn einer authentischen Interpretation dar, sondern eine inhaltliche Änderung der Vorschrift mit echter Rückwirkung.

2. Damit besteht erst ab Inkrafttreten der Neufassung des § 22b Abs. 1 S. 1 FRG durch Art. 9 des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes zum 01.08.2004 eine wirksame Rechtsgrundlage für eine (Auszahlungs-) Begrenzung eines bindend festgestellten Anspruchs dem Grunde nach auf eine Hinterbliebenenrente. Für den Zeitraum vor Inkraftsetzung des § 22b Abs. 1 S. 1 FRG n.F. bleibt es damit auch im Verfahren nach § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X bei der Anwendung und Auslegung von § 22b Abs. 1 S. 1 FRG a.F..

 

Normenkette

FRG § 22b Abs. 1 S. 1; SGB X § 44 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 300 Abs. 1; RV-Nachhaltigkeitsgesetz Art. 9, 15 Abs. 3

 

Verfahrensgang

SG Detmold (Entscheidung vom 08.08.2003; Aktenzeichen S 2 RA 46/03)

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.07.2011; Aktenzeichen B 13 R 39/10 R)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 08.08.2003 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 29.08.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.03.2003 verurteilt, den Bescheid vom 12.02.2001 teilweise zurückzunehmen und der Klägerin unbegrenzte Hinterbliebenenrente gem. § 22 b Abs. 1...

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  (1) 1Für anrechenbare Zeiten nach diesem Gesetz werden für Renten aus eigener Versicherung und wegen Todes eines Berechtigten insgesamt höchstens 25 Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung zugrunde gelegt. 2Hierbei sind zuvor die Entgeltpunkte der ...

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