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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 07.03.2006 - L 1 AL 42/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Minderung des Arbeitslosengeldes. verspätete Meldung. frühzeitige Arbeitsuche. befristetes Arbeitsverhältnis. Bestimmtheit der Norm. unverschuldete Rechtsunkenntnis. Belehrungspflicht. Angabe des Endzeitpunktes bei Abmeldung wegen Aufnahme einer befristeten Beschäftigung

 

Orientierungssatz

1. Zur Frage des Inhalts und der Verständlichkeit des § 37b SGB 3 schließt sich der Senat der Rechtsprechung des BSG (vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R = BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr 1 und vom 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R = SozR 4-4300 § 37b Nr 2) an.

2. Es liegt keine unverschuldete Rechtsunkenntnis von der Obliegenheit zur unverzügliche Arbeitssuchendmeldung vor, wenn die Bundesagentur für Arbeit im Merkblatt wie auch im Aufhebungsbescheid auf die drohenden Rechtsfolgen (Minderung des Anspruchs) durch die Formulierung, die verspätete Meldung führe "in der Regel" zu einer Minderung des Leistungsanspruchs bzw diese "könne" in den Fällen eintreten, hingewiesen hat. Der Hinweis ist unmissverständlich und keine bloße formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes (entgegen LSG Essen vom 22.2.2006 - L 12 AL 82/05, vom 8.3.2006 - L 12 AL 30/05, vom 5.4.2006 - L 12 AL 114/05 und vom 24.5.2006 - L 12 AL 87/05).

3. Meldet sich der Arbeitslose zur Aufnahme einer befristeten Beschäftigung unter Angabe der Befristungsdauer aus dem Bezug von Arbeitslosengeld ab, so entfällt nicht seine Pflicht der persönlichen Meldung nach § 37b SGB 3.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.08.2007; Aktenzeichen B 7/7a AL 56/06 R)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 09.05.2005 geändert und die Klage abgewiesen. Kosten der Beteiligten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streite...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Minderung des Arbeitslosengeldes. verspätete Meldung. frühzeitige Arbeitssuche. unverschuldete Unkenntnis  Leitsatz (amtlich) Die unverschuldete Unkenntnis von der Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung schließt eine ...

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