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LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 13.01.2015 - L 2 AS 1849/14 B

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Berücksichtigung von Arbeitslosengeld I als Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei Absolvierung einer Weiterbildung

 

Orientierungssatz

Das während einer beruflichen Weiterbildung bezogene Arbeitslosengeld I stellt im Rahmen der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit dar sondern eine Entgeltersatzleistung, so dass bei der Anrechnung auf den Bedarf als Abzugsbetrag lediglich die Versicherungspauschale in Betracht kommt.

 

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.08.2014 wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

 

Gründe

Die Beschwerde der Kläger ist zulässig, aber unbegründet.

Das Sozialgericht hat die Gewährung von Prozesskostenhilfe zu Recht abgelehnt.

Prozesskostenhilfe wird nach § 73a Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m § 114 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) nur gewährt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Anhaltspunkte für einen Anspruch der Kläger auf höhere Leistungen in dem hier streitigen Zeitraum 01.02.2014 bis 31.07.2014 sind nicht ersichtlich. Der Beklagte hat die der Bedarfsgemeinschaft zustehenden Leistungen mit dem angefochtenen Bescheid vom 14.01.2014 zutreffend berechnet. Dabei ist er insbesondere zu Recht davon ausgegangen, dass das an den Kläger zu 2) gezahlte Arbeitslosengeldes I in Höhe von monatlich 711,60 Euro lediglich um die Versicherungspauschale in Höhe von 30,- Euro zu bereinigen und deshalb in Höhe von 681,60 Euro als Einkommen zu berücksichtigen ist. ...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Grundsicherung für Arbeitsuchende. Einkommensberücksichtigung. Krankengeld. keine Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit. Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben. ...

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