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LSG Niedersachsen Urteil vom 16.12.1981 - L 5 Ka 7/78

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Leitsatz (amtlich)

1. Unterscheidungsmerkmale der ambulanten und der stationären Dialysebehandlung.

2. Zur Frage der Anwendung der Vorschrift des § 368n Abs 3 S 1 RVO, wenn die dort bezeichnete Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.

 

Orientierungssatz

Krankenhauspflege setzt die Aufnahme in ein Krankenhaus zwecks medizinischer Betreuung und Verpflegung voraus (§ 184 Abs 1 S 1 RVO). Entscheidendes Kriterium für stationäre Behandlung ist die Aufnahme in ein Krankenhaus zwecks medizinischer Behandlung. Für den Begriff der Aufnahme in ein Krankenhaus ist charakteristisch die Herauslösung des Patienten aus dem gewohnten häuslichen Lebensbereich und Überführung in den Krankenhausbereich unter Übernahme aller vitalen Daseinsfürsorge wie Unterkunft, Verpflegung, Abschirmung gesundheitlich abträglicher Umwelteinflüsse, Pflege und ärztliche Behandlung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659426

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