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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.01.2021 - L 8 SO 286/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialgerichtliches Verfahren. Streitgegenstand. Sozialhilfe. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Teilaufhebung der Leistungsbewilligung. Ablehnung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung für die Zukunft. Einbeziehung von Bewilligungsbescheiden über Folgezeiträume

 

Leitsatz (amtlich)

1. Bei einem Antrag auf Anerkennung eines Mehrbedarfs (hier wegen kostenaufwändiger Ernährung) nach § 30 SGB XII handelt es sich um einen Antrag auf (höhere) Leistungen, über den die Verwaltung nicht isoliert, also unabhängig von der Prüfung, ob laufende lebensunterhaltssichernde Sozialhilfeleistungen zu bewilligen sind, abschlägig entscheiden kann (Fortführung von LSG Celle-Bremen vom 11.12.2014 - L 8 SO 106/14 B = SAR 2015, 50 = juris RdNr 7).

2. Bei einer durch isolierte Anfechtungsklage (§ 54 Abs 1 SGG) angegriffenen (Teil-)Aufhebung einer Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII für die Zukunft werden Bewilligungsbescheide, die vor Erlass des Widerspruchsbescheides ergehen und Folgezeiträume betreffen, nicht in entsprechender Anwendung des § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens (Abgrenzung zu BSG vom 17.6.2008 - B 8 AY 11/07 R = juris RdNr 10, vom 14.4.2011 - B 8 SO 12/09 R = BSGE 108, 123 = SozR 4-3500 § 82 Nr 7, RdNr 11 und vom 9.12.2016 - B 8 SO 14/15 R = juris RdNr 11).

 

Normenkette

SGB XII § 3 Abs. 2, §§ 30, 43a, 97 Abs. 1, § 98 Abs. 1; Nds. AG SGB XII Fassung: 2004-12-16 § 1 Abs. 2 S. 1; Nds. AG SGB XII Fassung: 2004-12-16 § 8 Abs. 1 S. 1; Nds. AG SGB XII Fassung: 2004-12-16 § 9 Abs. 4; SGB X § 39 Abs. 2, § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Sätze 1, 3 Nrn. 2-3, § 48 Abs. 1 S. 1; BGB §§ 133, 157; SGG § 54 Abs. 1 S. 1, Abs. 4, §§ 56, 78 Abs. 1 S. 1, §§ 86, 95-96, 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 160 Abs. 2 Nr....

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