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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 23.05.2007 - L 3 KA 276/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kassenärztliche Vereinigung. Absetzung der Kosten für Individualausblendungen bei einem Multi-Leaf-Collimator im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung

 

Orientierungssatz

Eine Kassenärztliche Vereinigung ist berechtigt, die Kosten für Individualausblendungen bei einem Multi-Leaf-Collimator (MLC) im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen idF bis 31.3.2005 abzusetzen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 10.12.2008; Aktenzeichen B 6 KA 66/07 R)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 8. September 2004 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 5.838,17 €.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Absetzung von Kosten für Individualausblendungen bei einem Multi-Leaf-Collimator (MLC) im Rahmen der sachlich-rechnerischen Berichtigung.

Der Kläger ist Facharzt für Radiologie und Chefarzt der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie im Städtischen Klinikum L. Im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbringt er Bestrahlungsbehandlungen mit Beschleunigern (Ziffern 7024 und 7025 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen ≪EBM≫ in der bis zum 31. März 2005 geltenden Fassung). Zur zielgenauen Begrenzung des Strahleneintrittsfeldes auf das erkrankte Gewebe wurden dabei konventionell Ausblendungen eingesetzt, bestehend aus gegossenen Bleiblöcken, die mit einer den Tumorumrissen entsprechenden Öffnung ausgestattet und für jeden Patienten individuell angefertigt waren. Bei anatomischen Veränderungen (z. B. Tumorwachstum) mussten die Bleiblöcke entweder umgearbeitet werden o...

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