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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 20.09.2007 - L 2 R 415/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Erwerbsminderungsrente. Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres. Rentenabschlag. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Bei vorzeitig in Anspruch genommenen Erwerbsminderungsrenten ist der Zugangsfaktor auch für Rentenbezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anwendung des § 77 Abs 2 SGB 6 zu reduzieren (Entgegen BSG vom 16.5.2006 - B 4 RA 22/05 R = BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr 3).

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 11.01.2011; Aktenzeichen 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09)

BSG (Urteil vom 25.11.2008; Aktenzeichen B 5 R 112/08 R)

 

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 15. Juni 2007 abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Kosten beider Rechtszüge sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Berechnung des Monatsbetrages der Rente wegen Erwerbsminderung, insbesondere ob die Beklagte berechtigt war, die persönlichen Entgeltpunkte (pEP) unter Berücksichtigung eines verminderten Zugangsfaktors zu ermitteln.

Mit Rentenbescheid vom 14. Juli 2003 leistet die Beklagte in Ausführung eines von der im Juni 1944 geborenen Klägerin angenommenen Anerkenntnisses vom 27. Mai 2003 (LSG Niedersachsen-Bremen, Az.: L 1 RA 66/02) Rente wegen voller Erwerbsminderung beginnend am 1. Juli 2002. Der Feststellung des Monatsbetrages der Rente legte sie 30,1562 persönliche Entgeltpunkte zugrunde. Dabei berücksichtigte die Beklagte einen für 19 Kalendermonate um 0,057 (19 x 0,003) verminderten Zugangsfaktor von 0,943. Den dagegen erhobenen Widerspruch, mit dem die Klägerin die Verfassungswidrigkeit der Minderung des Zugangsfaktors von 1,0 geltend gemacht hatte, wies die Beklagte mit Widerspr...

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