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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 19.11.2015 - L 12 R 213/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Fortbestehen des Waisenrentenanspruches während der erziehungsbedingten Ausbildungsunterbrechung. Elterngeldbezug

 

Orientierungssatz

Auch unter Geltung des § 48 Abs 4 SGB 6 in der seit 1.8.2004 geltenden Fassung ist die Unterbrechung einer Schul- oder Berufsausbildung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für die Dauer des Bezuges von Elterngeld während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes waisenrentenunschädlich (entgegen LSG Stuttgart vom 1.2.2011 - L 11 R 813/10).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 01.06.2017; Aktenzeichen B 5 R 2/16 R)

 

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aurich vom 11.6.2013 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Aufhebung der Bewilligung einer Halbwaisenrente für die Zeit vom 1.6.2011 bis 30.6.2012 sowie die Rückforderung zunächst noch insoweit (bis 31.10.2011) gezahlter 1.010,96 €; streitig ist dabei vor allem, ob die Rente auch während der Zeit eines Elterngeldbezuges fortzuzahlen war.

Die am ... 1991 geborene Klägerin ist die Tochter des am ... 1949 geborenen und am 2010 verstorbenen ehemaligen Versicherten der Beklagten G... Nach dem Tode ihres Vaters beantragte und erhielt die Klägerin mit bestandskräftigem Bescheid der Beklagten vom 12.7.2010 ab dem 1.8.2010 eine bis zum voraussichtlichen Ende ihrer Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin an der Fachschule Sozialpädagogik in P... am 30.6.2012 bewilligte Halbwaisenrente in Höhe von (zunächst) 201,27 € (monatlicher Zahlbetrag). Nachdem im August 2010 eine Schwangerschaft bei ihr festgestellt wurde, befand sie sich vom 11.2. bis 26.5.2011 in Mutterschutz. Am ... 2011 wurde ih...

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Leitsatz (amtlich) 1. Eine in Berufsausbildung befindliche Waise, die Erziehungsurlaub antritt, hat neben dem Bezug von Erziehungsgeld weiterhin Anspruch auf Gewährung von Waisenrente. 2. Das Berufsausbildungsverhältnis wird durch den Antritt ...

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