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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 18.08.2004 - L 3 KA 103/02

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nicht rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertrauensschutz. Fachgebietsfremde Leistungen

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Mit einem Genehmigungsbescheid, wonach dem Kläger die Ausführung von Röntgenleistungen u.a. der Halswirbelsäule nach der Gebührenordnungsziffer 5032 in der vertragsärztlichen Versorgung genehmigt worden ist, wird lediglich die radiologische Qualifikation eines Arztes zur Erbringung solcher Leistungen bestätigt, nicht jedoch umfassend die Frage der Abrechenbarkeit solcher radiologischer Leistungen unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten unter Einschluss insbesondere der Fachgebietszugehörigkeit geprüft.

2. Vertragsärzte können Leistungen, die nicht in ihr Fachgebiet fallen, grundsätzlich nicht abrechnen. Angesichts der Vielgestaltigkeit der dem Arzt in seiner täglichen Praxis unterkommenden Behandlungsfälle kann eine starre Grenze zwischen den einzelnen ärztlichen Fachgebieten nicht gezogen werden, vielmehr muss dem Vertragsarzt aus dem Bedürfnis der Praxis eine gewisse Toleranzbreite zugestanden werden.

3. Da bundesrechtlich die Bindung eines jeden Vertragsarztes an die Grenzen des von ihm im Zulassungsverfahren festgelegten Fachgebietes normiert ist, sind solche auch nur partiellen Gebietsüberschreitungen im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit auch dann untersagt, wenn der betroffene Arzt nach den landesrechtlichen Vorgaben der jeweiligen WBO aufgrund des Erwerbes einer Zusatzbezeichnung o.ä. berechtigt ist, die Fachgebietsgrenzen zu überschreiten.

4. Bei fachfremd erbrachten Leistungen unterliegt die Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen zu sachlich-rechnerischen Richtigstellungen Einschränkungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes, soweit über einen längeren Zeitraum eine systematisch fachfremde oder eine ohne ...

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  (1) Der Vertragsarzt bestätigt, dass die abgerechneten Leistungen persönlich erbracht worden sind (§ 15), und dass die Abrechnung sachlich richtig ist.  (2) Leistungen, deren Abrechnung aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen oder ...

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