Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 16.11.2016 - L 2 R 328/16

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit. Mindestbeitrag für die Beitragsberechnung. angemessene Belehrung zum Wahlrecht nach § 194 Abs 1 SGB 6 bei Rentenantragstellung

 

Leitsatz (amtlich)

1. §§ 163 Abs 5 SGB VI, 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b AltTZG geben für Arbeitnehmer, die nach dem Altersteilzeitgesetz Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt erhalten, lediglich Mindestbeiträge für die Bemessung der Beiträge zur Rentenversicherung vor; der Arbeitgeber ist berechtigt, auch höhere Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten, soweit damit nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.

2. Im Rahmen der gebotenen Belehrung eines Versicherten über das diesem durch § 194 Abs 1 SGB VI eröffnete Wahlrecht hat der Rentenversicherungsträger hinreichend deutlich zu erläutern, dass bei einer Option für eine Heranziehung der vom Arbeitgeber gem § 194 Abs 1 S 1 SGB VI für abgelaufene Zeiträume zu erstattenden gesonderten Meldung bei der Rentenberechnung ohne weitere inhaltliche Prüfung der rechnerische Durchschnittswert der für die letzten zwölf Kalendermonate gemeldeten beitragspflichtigen Einnahmen herangezogen wird.

 

Orientierungssatz

Zum Leitsatz 2 vgl BSG vom 12.12.2011 - B 13 R 29/11 R = BSGE 110, 8 = SozR 4-2600 § 194 Nr 1.

 

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 15. März 2016 und der Bescheid der Beklagten vom 19. September 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16. Januar 2014 werden aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, die dem Kläger seit Mai 2013 gewährte Altersrente unter Abänderung des Rentenbescheides vom 5. Februar 2013 mit der Maßgabe neu zu berechnen, dass für den Beitragszeitraum Februar bis April 2013 an Stelle des bislang berücksichtigten beitragspflichtigen Entgelts in Höhe von 15.719 € ein solches in Höhe von 16.1...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


BAG 1 AZR 67/09
BAG 1 AZR 67/09

Entscheidungsstichwort (Thema) Betriebsvereinbarung. Auslegung. Altersteilzeit Orientierungssatz Übernehmen die Betriebsparteien den Inhalt einer gesetzlichen Vorschrift ganz oder teilweise, ist regelmäßig davon auszugehen, ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren