Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 01.12.2004 - L 3 KA 4/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

nicht rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Bestandskraft von Honorarbescheiden. Leistungen der großen Psychotherapie. Ausschlussfrist. Ermessensentscheidung. Rechtsstaatsprinzip. Fehler in der Ermessensausübung. Interessenabwägung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. § 44 SGB X gibt weder der Rechtssicherheit, also Beständigkeit der Entscheidung, noch der Einzelfallgerechtigkeit den Vorrang; beide Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips haben im Rahmen dieser Vorschrift vielmehr gleichen Rang. Deshalb kann weder allein die Rechtswidrigkeit des früheren Bescheides zu dessen Rücknahme verpflichten noch kann die eingetretene Bindungswirkung entscheidender Grund für die Ablehnung der Rücknahme sein.

2. Ein Fehler in der Ermessensausübung kann vorliegen, wenn die Beklagte im Rahmen der nach § 44 Abs. 2 SGB X zu treffenden Entscheidung die wechselseitig betroffenen Interessen lediglich pauschal benannt, nicht aber konkret bemessen und gewichtet hat.

 

Normenkette

SGB X § 44 Abs. 1-2, § 35 Abs. 1; SGG § 84 Abs. 1 S. 1, §§ 67, 54 Abs. 2 S. 2

 

Verfahrensgang

SG Hannover (Entscheidung vom 03.12.2003; Aktenzeichen S 16 KA 231/01)

 

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 03. Dezember 2003 und der Bescheid der Beklagten vom 25. August 2000 in der Ges-talt des Widerspruchsbescheides vom 16. Februar 2001 werden geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Neuberechnung ihrer Honoraransprüche für die Quartale I/1993, IV/1993, I/1994, IV/1995, III/1996 und I/1997 bis IV/1998 jeweils im Ersatz- und im Primärkassenbereich und für die Quartale II und III/1993 nur im Primärkassenbereich unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates neu zu entscheiden. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin aus beiden Rechtszügen. L 3 KA 4/04

 

T...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


SGB X - Sozialverwaltungsve... / § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
SGB X - Sozialverwaltungsve... / § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes

  (1) 1Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren