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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 22.06.2009 - L 7 AS 266/09 B ER

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Absenkung des Arbeitslosengeld II. wiederholte Pflichtverletzung. Voraussetzung eines Sanktionsbescheides wegen erster Pflichtverletzung. Recht zur gerichtlichen Überprüfung des bestandkräftigen ersten Sanktionsbescheides

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine wiederholte Pflichtverletzung gemäß § 31 Abs. 3 SGB II setzt einen Bescheid über einen vorherigen Absenkungstatbestand nach § 31 Abs. 1 oder Abs. 2 SGB II voraus.

2. Zur Überprüfung eines bestandskräftigen Sanktionsbescheides anlässlich des Klageverfahrens gegen eine wiederholte Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 3 SGB II.

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Braunschweig vom 03. Februar 2009 geändert

Die aufschiebende Wirkung der vor dem Sozialgericht Braunschweig anhängigen Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 18. November 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08. Januar 2009 wird angeordnet.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin erstattet der Antragstellerin ein Fünftel ihrer außergerichtlichen notwendigen Kosten.

 

Gründe

I.

Die Antragstellerin wendet sich im Wege des Eilrechtschutzes gegen Sanktionsbescheide der Antragsgegnerin gemäß § 31 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01. November 2008 bis zum 28. Februar 2009.

Die 1966 geborene Antragstellerin steht im laufenden Leistungsbezug bei der Antragsgegnerin. Ihr wurde zuletzt nach Beendigung der Umschulung ab 01. August bis zum 31. Dezember 2008 eine Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes inklusive Mehrbedarfe in Höhe von 368,98 € sowie anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 172,96 € monatlich bewilligt. Am 12. August 2008 erhielt die Klägerin ein Arbeitsangebot für eine Tätigkeit als Bürokauffrau bei der Fa. C...

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