Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch. förderungsfähige Berufsausbildung. ausbildungsintegrierter dualer Studiengang. Studienabschluss Bachelor of Arts
Orientierungssatz
Ein ausbildungsintegrierter dualer Studiengang, bei denen sich betriebliche Praxisblöcke mit theoretischer Hochschulausbildung, die mit dem Bachelor of Arts abschließt, abwechseln, ist keine mit Berufsausbildungsbeihilfe förderungsfähige Ausbildung, sondern bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ausschließlich nach dem BAFöG förderungsfähig.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 5. Februar 2016 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für eine am 1. August 2013 begonnene duale Ausbildung des Klägers.
Der 1994 geborene Kläger begann nach seinem Abitur gleichzeitig mit seinem Zwillingsbruder dieselbe duale, vom 1. August 2013 bis zum Januar 2016 dauernde Ausbildung zum Bankkaufmann an der Sparkasse U, die in Verbindung mit einem zum Oktober 2013 aufgenommenen Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) B im Fachbereich duales Studium durchgeführt und mit einem Abschluss “Bachelor auf Arts„ abgeschlossen werden sollte. Die Ausbildung zum Bankkaufmann hat der Kläger am 27. Januar 2016 laut Prüfungszeugnis der IHK N erfolgreich abgeschlossen. Die Abschlussprüfung zum Bachelor of Arts war für September 2016 vorgesehen. In dem dualen Studium wechselten sich Abschnitte der praktischen Ausbildung in der Sparkasse mit theoretischem Unterricht blockweise ab. Die in das Studium integrierte Ausbildung zum Bankkaufmann ist ins Register nach § 34 des Bundesbildungsgesetzes (BBiG) eingetragen.
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