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LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 25.11.2010 - L 31 R 37/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostenerstattung für ein Hörgerät. Zulässigkeit der Antragstellung durch die Versorgungsanzeige des Hörgeräteakustikers. Übernahme der den Festbetrag übersteigenden Kosten als Leistung zur medizinischen Rehabilitation

 

Leitsatz (amtlich)

Die Übermittlung der Versorgungsanzeige durch den Hörgeräteakustiker an die Krankenkasse ist ein Antrag des Versicherten auf Gewährung eines Hörgerätes auch über den - später geleisteten - Festbetrag hinaus.

 

Orientierungssatz

Zum Anspruch auf Übernahme der den Festbetrag für ein Hörgerät übersteigenden Kosten als Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.11.2013; Aktenzeichen B 3 KR 5/12 R)

BSG (Urteil vom 24.01.2013; Aktenzeichen B 3 KR 5/12 R)

 

Tenor

Die Berufung der Beigeladenen gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. November 2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auf die Klage der Bescheid der Beklagten vom 03. August 2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22. November 2006 aufgehoben wird.

Die Beigeladene trägt auch die notwendigen außer-gerichtlichen Kosten der Klägerin des Berufungsverfahrens. Im Übrigen haben die Beteiligten einander Kosten nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Erstattung von Kosten für ein Hörgerät über den von der beigeladenen Krankenkasse geleisteten Festbetrag hinaus.

Die 1965 geborene Klägerin ist seit ihrem 20. Lebensjahr schwerhörig; sie leidet an einer progredienten hochgradigen Innenohrschwerhörigkeit rechts, an einer mittelgradigen Innenohrschwerhörigkeit links sowie an einem beidseitigen Tinnitus. Die Klägerin ist Diplom-Pflegewirtin und beruflich seit dem 01. Mai 2006 als Qualitätsmanagementbeauftragte der AWO I-Geriatriezentrum N gGmbH tätig. Nach einer von dem Arbeit...

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