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LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 15.12.2010 - L 7 KA 62/09 KL

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsärztliche Versorgung. erweiterter Bewertungsausschuss. Beschlüsse über besonders förderungswürdige Leistungen. Zuschlag zum Orientierungswert. außerbudgetäre Leistungen. Verpflichtung zur Nachzahlung zusätzlicher morbiditätsbedingter Vergütung. Verstoß gegen höherrangiges Recht. eingeschränkter Umfang gerichtlicher Kontrolle

 

Leitsatz (amtlich)

1. Für seine Beschlüsse über besonders förderungswürdige Leistungen vom 27./28.8.2008 und 2.9.2009 verfügt der erweiterte Bewertungsausschuss über keine gesetzliche Rechtsgrundlage; sie können insbesondere nicht auf § 87b Abs 4 S 2 SGB 5 gestützt werden.

2. Die Beschlüsse verstoßen gegen § 82 Abs 2 S 1, § 85 Abs 2 S 1 und 2, Abs 1 S 1 und § 87a Abs 3 SGB 5 einerseits und § 87a Abs 2 S 2, Abs 3 S 5 und § 87b Abs 3 S 5 Halbs 2 SGB 5 andererseits und stehen damit auch im Widerspruch zu höherrangigem Recht.

 

Orientierungssatz

Entscheidungen des erweiterten Bewertungsausschusses sind ebenso wie Schiedssprüche nach § 89 Abs 1 SGB 5 nur in eingeschränktem Umfang gerichtlicher Kontrolle zugänglich.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 27.06.2012; Aktenzeichen B 6 KA 28/11 R)

 

Tenor

1. Der Beschluss des Beklagten vom 17. März 2009, Sätze 2, 5 und 6 (“Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Verhinderung ungewollter Honorarverluste für besonders forderungswürdige Leistungen„) in der Fassung des Beschlusses vom 20. Mai 2009 (“Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Anpassung und Anordnung der sofortigen Vollziehung seines Beschlusses vom 17. März 2009„) wird aufgehoben.

2. Der Beschluss des Beklagten vom 2. September 2009, Teil C, Ziffer 3.1, Sätze 2 und 6 sowie Satz 5, soweit dieser die Vergütung nach Satz 2 betrifft, wird aufgehoben.

3. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Rechts...

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