Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.01.2011 - L 34 AS 501/10

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialgerichtliches Verfahren. Streitgegenstand. Arbeitslosengeld II. befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug. Berechnung des Unterschiedsbetrages. Unterkunft und Heizung. Betriebskostenrückzahlung. Einkommensberücksichtigung. Grundsatz der Unveränderlichkeit. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Der befristete Zuschlag nach § 24 SGB 2 ist kein abtrennbarer Streitgegenstand (vgl BSG vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 5/07 R = BSGE 99, 170 = SozR 4-4200 § 24 Nr 1, vom 19.3.2008 - B 11b AS 23/06 R = SozR 4-4200 § 24 Nr 3 und vom 25.6.2008 - B 11b AS 45/06 R).

2. Zur Ermittlung der Höhe des befristeten Zuschlags ist das Arbeitslosengeld des einzelnen hilfebedürftigen erwerbsfähigen Anspruchsberechtigten dem Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft gegenüber zu stellen (Anschluss an BSG vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 5/07 R = BSGE 99, 170 = SozR 4-4200 § 24 Nr 1).

3. Vor Inkrafttreten des § 22 Abs 1 S 4 SGB 2 mWv 1.8.2006 minderte die Betriebskostenrückzahlung nicht den Bedarf für Unterkunft und Heizung, sondern war als Einkommen nach § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 zu berücksichtigen (vgl BSG vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R = SozR 4-4200 § 9 Nr 5). Ist bei der ersten Bewilligung des befristeten Zuschlags dem Grundsicherungsträger der Zufluss einer Betriebskostenerstattung nicht bekannt, so ist hier nicht der Fall einer späteren Änderung des Gesamtbedarfs gegeben, die wegen des Grundsatzes der Unveränderlichkeit bei der Festsetzung des Zuschlages gem § 24 SGB 2 nicht mehr zu berücksichtigen ist.

4. Die Regelung des § 24 Abs 2 SGB 2 verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG wegen einer Benachteiligung von Eheleuten gegenüber Alleinstehenden (vgl BSG vom 31.7.2007 - B 14/11b AS 5/07 R aaO).

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 21.06.2011; Aktenzeichen B ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


BSG B 14/11b AS 5/07 R
BSG B 14/11b AS 5/07 R

  Entscheidungsstichwort (Thema) Arbeitslosengeld II. befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug. mehrere Bezieher von Arbeitslosengeld nach SGB 3. Berechnung des Unterschiedsbetrages. Grundsatz der Unveränderlichkeit. Verfassungsmäßigkeit. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren