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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 12.10.2007 - L 14 AS 1550/07 ER

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei nicht nachgewiesenen Eigenbemühungen. Anforderungen an den Nachweis von Bewerbungen. Absenkung wegen wiederholter Pflichtverletzung

 

Orientierungssatz

1. Das Arbeitslosengeld II wird nach § 31 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b SGB 3 abgesenkt, wenn der Hilfebedürftige Eigenbemühungen in ausreichendem Umfang nicht nachweist. Für einen erfolgreichen Nachweis von Eigenbemühungen sind Beweismittel vorzulegen, dass ein ernsthaftes Bemühen um eine Anstellung erfolgt ist. Lediglich die Vorlage mit einer Unterschrift versehener Stempel von aufgesuchten Betrieben reicht als Nachweis für Bewerbungen nicht aus.

2. Eine weitere Absenkung des Arbeitslosengeldes II wegen wiederholter Pflichtverletzung nach § 31 Abs 3 SGB 2 setzt voraus, dass der Hilfebedürftige durch einen ersten Absenkungsbescheid bereits auf seine Pflichtverletzung hingewiesen worden ist und er danach sein Verhalten fortsetzt.

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 16. August 2007 geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 16. Mai 2007 und Aufhebung seiner Vollziehung wird zurückgewiesen. Im Übrigen wird die Beschwerde mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Aufhebung der Vollziehung des Bescheides vom 19. Juni 2007 angeordnet wird.

Der Antragsgegner hat dem Antragsteller die Hälfte der außergerichtlichen Kosten aus dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu erstatten.

Dem Antragsteller wird für das Verfahren vor dem Landessozialgericht Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwalt S B, BStr., B beigeordnet, Raten aus dem Einkommen oder Beträge aus dem Vermögen sind nicht zu zahlen.

 

Gründe

Die Beschwerde des Antragsgegners ist teilweise beg...

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