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LSG Berlin Beschluss vom 29.05.2002 - L 9 B 20/02 KR ER

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Arzneimittel. Zulassung. Off-Label-Use. Ilomedin

Orientierungssatz

Zum so genannten "Off-Label-Use" eines Arzneimittels bei primärer pulmoneller Hypertonie.

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 22.11.2002; Aktenzeichen 1 BvR 1586/02)

Gründe

Der Senat hatte über die Beschwerde der Antragsgegnerin erneut zu entscheiden. Zwar war zunächst die Beschwerde durch Beschluss des Senats vom 29. Mai 2002 zurückgewiesen worden, das Verfahren war hierdurch zunächst rechtskräftig beendet (vgl. § 177 Sozialgerichtsgesetz - SGG -). Durch Beschluss vom 22. November 2002 hat jedoch die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1586/02) den Beschluss des Landessozialgerichts vom 29. Mai 2002 aufgehoben und die Sache an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Hierdurch sind der Beschluss des Sozialgerichts vom 21. Dezember 2001 wieder wirksam und die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen diesen Beschluss wieder anhängig geworden. Die Antragsgegnerin hat ihre Beschwerde ausdrücklich aufrechterhalten.

Die Beschwerde war nach erneuter Sachprüfung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2002 zurückzuweisen, weil das Sozialgericht die beantragte einstweilige Anordnung zu Recht erlassen hat. Zwar ist weiterhin zweifelhaft, ob die Voraussetzungen des § 86b Abs. 2 SGG vorliegen, d. h. ob der Antragsteller einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht hat. Jedoch war die einstweilige Anordnung auf Grund einer Folgenabwägung zu erlassen. Aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. der Rechtschutzgarantie aus Artikel 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgt, dass im vorliegenden Fall eine Folgenabwägung vorzunehm...

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BVerfG 1 BvR 1586/02
BVerfG 1 BvR 1586/02

  Verfahrensgang LSG Berlin (Beschluss vom 22.08.2002; Aktenzeichen L 9 B 106/02 KR ER) SG Berlin (Beschluss vom 18.07.2002; Aktenzeichen S 75 KR 3737/01 ER 02) LSG Berlin (Beschluss vom 10.07.2002; Aktenzeichen L 15 ...

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