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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 28.02.2003 - L 1 U 3237/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

gesetzliche Unfallversicherung. Finanzierung gem §§ 150ff SGB 7. Zwangsmitgliedschaft. Beitragspflicht. Satzung. Beitragsnachlassverfahren. kein Verstoß gegen höherrangiges Recht: europäisches Wettbewerbsrecht. Verfassungsmäßigkeit: keine Verletzung der Berufsausübungsfreiheit. keine Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit

 

Leitsatz (amtlich)

Berufsgenossenschaften sind keine Unternehmen im Sinne der Art 81 (ex-Art 85) und 82 (ex-Art 86) des EG-Vertrages. Eine Satzungsbestimmung nach § 162 SGB 7 verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, wenn sie für eine unterdurchschnittliche Unfallbelastung lediglich einen Beitragsnachlass von 10 vH vorsieht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 11.11.2003; Aktenzeichen B 2 U 16/03 R)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 20. Juni 2001 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Mit seiner Klage wendet sich der Kläger gegen Beitragsforderungen der beklagten Berufsgenossenschaft für die Jahre 1998 und 1999.

Der ... 1960 geborene Kläger, griechischer Staatsangehöriger, betreibt seit August 1988 ein Transportunternehmen. Gegenstand des Unternehmens war zunächst nur die Durchführung von Kleintransporten und Kurierfahrten mit Lastkraftwagen (LKW) und Personenkraftwagen (PKW). Am 07.06.1993 erhielt er von der Stadt St nach § 80 GüKG in der bis zum 30.06.1998 geltenden Fassung die Erlaubnis für den allgemeinen Güternahverkehr und am 29.04.1999 vom Landratsamt K die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG. Seit 16.07.1998 ist die Firma des Klägers als "M. G Intern. Transporte E.K." mit Sitz in E in das Handelsregister des Amtsgerichts K eingetragen. Aufgrund e...

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