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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 27.01.2012 - L 4 KR 4537/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialversicherungsbeitrag

 

Leitsatz (redaktionell)

Für eine Reduzierung von Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung wegen der Erziehung von Kindern und der sich daraus ergebenden Unterhaltslast fehlt eine Anspruchsgrundlage. Ein solcher Anspruch läßt sich auch nicht aus der staatlichen Förderungspflicht von Familien im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ableiten. Die uneingeschränkte Heranziehung von Eltern zu den Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen sowie zur sozialen Pflegeversicherung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG und auch nicht gegen das Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1 GG).

 

Orientierungssatz

Parallelentscheidung zu dem Urteil des LSG Stuttgart vom 27.1.2012 - L 4 KR 3984/10, das vollständig dokumentiert ist.

 

Normenkette

SGB IV § 28h Abs. 2; SGB VI § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 153 Abs. 1, 2 S. 1, § 168 Abs. 1 Nr. 1, §§ 157, 161 Abs. 1, § 162 Abs. 1 Nr. 1, §§ 160, 158 Abs. 2; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1, §§ 220, 223 Abs. 1, 2 S. 1, Abs. 3 S. 1, § 226 Abs. 1 Nr. 1, § 249 Abs. 1 S. 1, § 241a; SGB XI § 20 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 S. 1, Abs. 2-3, § 57 Abs. 1, § 56 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nrn. 2-3, § 58 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1, Art. 14, 1, 2 Abs. 1

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 20.07.2017; Aktenzeichen B 12 KR 13/15 R)

 

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 30. Juni 2010 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist zwischen den Beteiligten die Höhe der Beiträge der Kläger zur gesetzlichen Renten-, gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung ab 28. Juni 2006.

Der ...

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  (1) 1Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die Krankenkassen (Einzugsstellen) zu zahlen. 2Die Einzugsstelle überwacht die Einreichung des Beitragsnachweises und die Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. 3Beitragsansprüche, die nicht ...

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