Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosengeld II. Unterkunft und Heizung. Umzugs- oder Wohnungsbeschaffungskosten. Anforderungen an den Antrag auf vorherige Zusicherung bei Wohnungswechsel. keine nachträgliche Umzugskostenbeihilfe als Eingliederungsleistung bei Umzug ohne Zusicherung
Leitsatz (amtlich)
1. Für einen wirksamen Antrag auf Zusicherung von Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten bedarf es neben der konkreten Ankündigung des Umzugs zumindest der Benennung des Ortes der neuen Wohnung und der für die neue Wohnung und den Umzug anfallenden Kosten.
2. Einer nachträglichen Geltendmachung der Kosten für einen ohne vorherige Information des zuständigen SGB II-Trägers selbst durchgeführten Umzug als Leistungen zur beruflichen Eingliederung (Umzugskostenbeihilfe) steht § 44 Abs 3 SGB III entgegen.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 06.12.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Gründe
I.
Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit einem beruflich bedingten Umzug des Antragstellers angefallen sind.
Der 1982 geborene Antragsteller bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II von dem Antragsgegner. Eine Selbständigkeit des Antragstellers ab Januar 2018 wurde von ihm wegen Erfolglosigkeit beendet. Die vom Antragsgegner bewilligten SGB II-Leistungen wurden dem Antragsteller letztmals für den Monat Oktober 2018 am 27.09.2018 in Höhe von monatlich 466,86 € überwiesen (Bl. 53, 175 SG-Akte). Mit Bescheid vom 08.11.2018 hob der Antragsgegner die SGB II-Leistungsbewilligung (Bescheid vom 18.07.2018) mit Wirkung ab dem 01.11.2018 ganz auf.
Der Antragsteller zog im Ze...