Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LSG Baden-Württemberg Urteil vom 16.09.1998 - L 3 AL 2558/96

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosenhilfe. Bedürftigkeitsprüfung. Vermögensverwertung. Zumutbarkeit. Baugrundstück. Barvermögen. Alterssicherung

 

Orientierungssatz

Zur Zumutbarkeit der Verwertung eines Baugrundstücks nachdem die konkrete Bauabsicht aufgrund des Eintritts von Arbeitslosigkeit entfallen ist und eines Bankguthabens, dessen subjektive Zweckbestimmung "Alterssicherung" aufgrund der Art der Vermögensanlage (beabsichtigte Beteiligung am Unternehmen der Ehefrau) nicht glaubhaft wird.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 21.06.1999; Aktenzeichen B 7 AL 228/98 B)

 

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) im Anschluß an den Bezug von Arbeitslosengeld (Alg) ab dem 21.07.1994.

Die im 1953 geborene Klägerin war als Prokuristin in einer GmbH, einem Fernsprechbuchverlag tätig, an der sie selbst mit 25 %, ihr Vater mit 45 % und ihre Mutter mit 30 % beteiligt war. Geschäftsführer war ihr Vater. Nachdem sie im Februar 1993 zunächst fristlos gekündigt und im Rahmen der hiergegen erhobenen Kündigungsschutzklage im Juni 1993 eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31.05.1993 mit zusätzlicher Netto-Abfindung in Höhe von 35.712,-- DM vereinbart worden war, bezog sie bis zur Erschöpfung des Anspruches am 20.07.1994 Alg nach einem Bemessungsentgelt von zuletzt 1770,-- DM. Den am 12. Juli 1994 (Eingangsdatum) gestellten Antrag auf Anschluß-Alhi lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 21.07.1994 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.10.1994 und der Begründung ab, das vorhandene Barvermögen sei in Höhe von 167.000,-- DM einzusetzen, so daß für 94 Wochen kein Anspruch bestehe. Hiergegen hat die Klägerin am 04.11.1994 beim Sozialgericht Karlsruhe (SG) Klage erhoben.

Bis dahin und in der Folgezeit stand die Klägerin weder in einem Beschäft...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


BSG 11 RAr 35/89
BSG 11 RAr 35/89

  Verfahrensgang Hessisches LSG (Urteil vom 07.12.1988; Aktenzeichen L 3 U 507/85) SG Gießen (Urteil vom 16.06.1987)   Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 7. Dezember ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren