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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewaltopferentschädigung. vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff. sexueller Missbrauch eines Kindes. Nachweis. Glaubhaftigkeitsprüfung. Anwendbarkeit der Nullhypothese -aussagepsychologische Begutachtung. Erforderlichkeit

 

Leitsatz (amtlich)

1. Zur Anwendbarkeit der im strafgerichtlichen Verfahren entwickelten Nullhypothese im OEG.

2. Zur Erforderlichkeit einer aussagepsychologischen Begutachtung von Klägern und Zeugen.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 24.05.2012; Aktenzeichen B 9 V 4/12 B)

 

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 10. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat der Klägerin auch die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin zwischen 1965 und 1972 Opfer vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriffe im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) geworden ist.

Bei der am ... Februar 1957 geborenen, in Deutschland wohnhaften Klägerin, die als Erwerbsunfähige laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) bezieht, sind seit dem 22. Mai 2006 ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 und die Merkzeichen G und B im Wesentlichen wegen einer seelischen Störung und posttraumatischen Belastungsstörung (Teil-GdB von 70) anerkannt (Bescheid vom 3. Juli 2007, Bl. 41 SG-Akte).

Am 10. Oktober 1976 begab sich die Klägerin erstmalig in die Psychologische Ambulanz. Der Oberarzt der Klinik Dr. K. diagnostizierte eine konversionsneurotische Symptomatik einer infantilen Persönlichkeit (vielfältiger Symptomkomplex, ausgelöst durch den ersten Geschlechtsverkehr). Eine stationäre Behandlung in der psychosomatischen Klinik wurde empfohlen (Arztbericht vom 15. O...

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