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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 11.05.2007 - L 8 AL 3084/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Ruhen bei anderen Sozialleistungen. Altersrente. Altersleistung einer schweizerischen Vorsorgestiftung. ähnliche Leistung öffentlich-rechtlicher Art

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Anspruch auf Altersleistungen nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) der Schweiz ist ein dem Anspruch auf eine Altersrente aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung vergleichbarer Anspruch auf eine andere Sozialleistung eines ausländischen Trägers iS des § 142 Abs 1 S 1 Nr 4, Abs 3 SGB 3 in den ab 1.1.2004 geltenden Fassungen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.07.2009; Aktenzeichen B 7/7a AL 36/07 R)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 12. Mai 2006 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Anspruch des Klägers auf Arbeitslosengeld (Alg) wegen des Bezugs von Altersleistungen nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) der Schweiz ruht.

Der 1943 geborene und in Deutschland wohnhafte Kläger war vom 01.07.1971 bis zum 30.11.2004 bei der C. Spezialitätenchemie AG B. im Beschäftigungszweig Pharma als Leiter E. Health & Safety beschäftigt. Im Jahr 2003 bezog er einen nach der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) beitragspflichtigen Gesamtverdienst von 380.719,40 SFr und für die Zeit vom 01.01.2004 bis zum 30.11.2004 von 377.904,00 SFr. Die für dieses Arbeitsverhältnis geltende Kündigungsfrist betrug 6 Monate. Der Kläger beendete das Arbeitsverhältnis durch eine am 13.07.2004 ausgesprochene Eigenkündigung zum 30.11.2004. Seit 01.12.2004...

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