Entscheidungsstichwort (Thema)
Festsetzung der Pflegesätze durch die Schiedsstelle. Überschreitung des Beurteilungsspielraums
Leitsatz (amtlich)
Die Schiedsstelle überschreitet den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum, wenn sie für die Festsetzung der Pflegesätze eines Pflegeheims, das ein nicht tarifgebundener Heimträger betreibt, im externen Vergleich nur die Pflegeheime in den Vergleich mit einbezieht, deren Träger ebenfalls nicht tarifgebunden sind.
Nachgehend
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23. November 2006 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass aufgehoben ist der Schiedsspruch der Beklagten vom 22. November 2005 und die Beklagte bei der erneuten Entscheidung die Rechtsauffassung des Senats zu beachten hat.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für beide Rechtszüge wird auf € 67.500,00 festgesetzt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die Vergütungssätze für das von der Klägerin betriebene Pflegeheim für die Zeit vom 17. Oktober 2005 bis 31. Oktober 2006 zutreffend festgesetzt hat.
Die Klägerin betreibt das Pflegeheim H. in R. mit 40 Heimplätzen einschließlich zweier Kurzzeitpflegeplätze. Sie schloss mit den Beigeladenen eine ab 4. Februar 2004 geltende Vergütungsvereinbarung, die frühestens am 31. Januar 2005 gekündigt werden konnte und in der folgende Vergütungssätze vereinbart waren:
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Pflegeklasse I |
€ 42,00 täglich |
Pflegeklasse II |
€ 54,50 täglich |
Pflegeklasse III |
€ 72,00 täglich |
Entgelt für Unterkunft und Verpflegung |
€ 19,00 täglich. |
Zugleich schlossen die Klägerin und die Beigeladenen eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung für vollstationäre Pflege/Kurzz...