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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 05.08.2003 - L 13 RA 4945/02

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Anhebung der Altersgrenze. Vertrauensschutzregelung. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

Die Vertrauensschutzbestimmung des § 237 Abs 4 SGB 6 verstößt nicht gegen das GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 06.05.2010; Aktenzeichen B 13 R 18/09 R)

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger Anspruch auf höhere Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ohne abgesenkten Zugangsfaktor hat.

Der ... 1941 geborene Kläger war bei der I GmbH seit 1. Oktober 1970, zuletzt als Ingenieur unter Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung beschäftigt. Im Jahre 1994 hatte er ein Angebot auf gleitenden Ruhestand von der Arbeitgeberin erhalten, an welchem diese interessiert war, um den notwendigen Personalabbau auf sozialverträgliche Weise durchführen zu können. Der gleitende Ruhestand sah verschiedene Varianten vor, so u.a. die Auflösung des Vertragsverhältnisses mit Neubegründung eines neuen befristeten Arbeitsvertrags, die Zahlung einer Betriebsrente sowie eine Abfindung. Unter dem 10. Oktober 1994 unterzeichnete der Kläger den das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 1994 auflösenden Vertrag sowie einen neuen Arbeitsvertrag, auf dessen Grundlage er bei der Arbeitgeberin noch befristet vom 1. Januar 1995 bis 31. Oktober 1997 zu einem Bruttoentgelt von 5.242 DM und einer wöchentlichen Arbeitszeit von nur noch 19 Stunden beschäftigt blieb; daneben bezog er ab 1. Januar 1995 eine Betriebsrente von anfänglich monatlich 2.649 DM sowie eine Subvention des versicherungsmathematischen Abzugs von monatlich 238 DM, insgesamt also 2.887 DM. Das Arbeitsverhältnis endete gegen Zahlung einer Abfindung von 153.773 DM brutto. Der Kläger meldete sich anschließend arbeitslos und bezog vom...

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