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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 04.05.2006 - L 6 U 4067/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

gesetzliche Unfallversicherung. Verletztenrente. Beginn. Aufgabe der schädigenden Tätigkeit. mehrere Zwischenbeschäftigungen vor Anerkennung der Berufskrankheit. neue gefährdende Tätigkeit. unversicherter privater Bereich. obstruktive Atemwegserkrankung

 

Orientierungssatz

1. Zum Beginn einer Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 4302, wenn der Versicherte die gefährdende Tätigkeit objektiv und endgültig zum 1.3.2003 unterlassen hat und fast 1 1/2 Jahre nach der BK-Anzeige, aber noch vor der BK-Anerkennung nur kurzzeitigen "Zwischenbeschäftigungen" nachgegangen war, die sich rückblickend als gefährdend erwiesen haben.

2. Gefährdende Tätigkeiten im unversicherten, privaten Bereich sind für die Anerkennung einer BK mit Unterlassungszwang unschädlich. Dazu ist auch eine Hospitation zu zählen, selbst wenn sie dazu dienen sollte, die mögliche Einsatzfähigkeit im fraglichen Betrieb als Arbeitnehmer zu erproben und keine beschäftigungsähnlichen Züge trägt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.10.2007; Aktenzeichen B 2 U 12/06 R)

 

Tatbestand

Im Streit steht der Beginn der dem Kläger zu gewährenden Verletztenrente.

Der Kläger ist ... 1965 geboren, hat von 1983 bis 1985 den Beruf des Gas- und Wasserinstallateurs erlernt und nach Abschluss der Meisterprüfung als Metallbauer im April 1994 bis Ende Februar 2000 in diesem Beruf, ab 1. Mai 1988 im elterlichen Betrieb, gearbeitet.

Mit Schreiben vom 8. März 2000 teilte der ehemalige Beschäftigungsbetrieb des Klägers, die Firma F T, Blechbearbeitung (elterlicher Betrieb), der Beklagten mit, dem Kläger sei zum 1. März 2000 gekündigt worden. Er sei schon seit Jahren wegen einem Bandscheibenvorfall und zwei verschlissenen Wirbeln im Bereich der Halswirbelsäule (HWS) gesundheitlich stark eingeschränkt...

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