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LSG Baden-Württemberg Urteil vom 02.03.2004 - L 1 U 1054/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

gesetzliche Unfallversicherung. Arbeitsunfall. innerer Zusammenhang. Betriebssport. regelmäßige Sportausübung. jährliche Skiausfahrt

 

Orientierungssatz

Eine Arbeitnehmerin steht während einer von der Betriebssportgruppe des Unternehmens organisierten Skiausfahrt, die als Höhepunkt der wöchentlichen Skigymnastik ca dreimal jährlich in der Wintersaison mit begrenzter Teilnehmerzahl durchgeführt wird, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 13.12.2005; Aktenzeichen B 2 U 29/04 R)

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines versicherten Arbeitsunfalls hat.

Die 1970 geborene Klägerin ist zum Unfallzeitpunkt bei der Firma A S AG beschäftigt gewesen und am 12.01.2001 während einer von der Betriebssportgemeinschaft der A S AG in A/Italien veranstalteten Skiausfahrt beim Skifahren gestürzt, wobei sie sich eine Pilon tibiale Fraktur links zuzog. Zu den Umständen der von der Betriebssportgemeinschaft veranstalteten Skiausfahrt wurde angegeben, dass an dieser etwa 40 Betriebsangehörige und 20 betriebsfremde Personen teilgenommen hätten. Dazu wurde ein Sportprogramm der Betriebssportgemeinschaft vorgelegt, wonach im Winter 2000/2001 drei Skiausfahrten angeboten worden sind für die die Teilnehmerzahl jeweils auf 50 bzw. 65 Personen begrenzt gewesen ist.

Auf Anfrage der S-Betriebskrankenkasse teilte die Beklagte am 08.05.2001 mit, dass sie vorbehaltlich der Entscheidung ihres Rentenausschusses einen Arbeitsunfall dem Grunde nach anerkenne. Dies widerrief die Beklagte gegenüber der S-Betriebskrankenkasse am 12.06.2001.

Mit Bescheid vom 10.07.2001 (Blatt 50 Verwaltungsakte - VA) lehnte die Beklagte das Vorliegen eine...

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