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LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 25.08.2010 - L 7 AS 3769/10 ER-B

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende. Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige. keine uneingeschränkte Anwendbarkeit auf Unionsbürger. Europarechtskonformität

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Leistungen des SGB 2 - auch das den Lebensunterhalt sichernde Arbeitslosengeld II - stellen keine reine Sozialhilfeleistung iS des Art 24 Abs 2 EGRL 38/2004 dar. Die Zulässigkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs 1 S 2 SGB 2 ist an den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die Gleichbehandlung im Zugang zu finanziellen Leistungen für Arbeitsuchende zu messen.

2. Es spricht viel dafür, dass die Ausschlussnorm des § 7 Abs 1 S 2 SGB 2 nicht uneingeschränkt auf freizügige Unionsbürger anzuwenden ist. Denn sie erlaubt es dem Unionsbürger nicht, andere Umstände vorzutragen, die ohne eine bestimmte Dauer des Aufenthalts (Wohnorterfordernis) eine ausreichende Verbindung zum Arbeitsmarkt dergestalt annehmen lassen, dass von einer ernsthaften Arbeitsuche und nicht von einem "Sozialtourismus" auszugehen ist.

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 22. Juli 2010 wird abgeändert.

Die Anträge der Antragsteller Ziff. 3 und 5 werden für die Zeit vom 1. August 2010 abgelehnt.

Im Übrigen wird die Beschwerde mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die vom Antragsgegner ab 1. August 2010 vorläufig zu erbringenden Leistungen auf monatlich € 446,51 für die Antragstellerin Ziff. 1, € 67,84 für den Antragsteller Ziff. 2 sowie € 21,84 für den Antragsteller Ziff. 4 belaufen.

Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge der Antragstellerin Ziff. 1 in voller Höhe, der Antragsteller Ziff. 2 und 4 zur Hälfte sowie der Antragsteller Ziff. 3 und 5 zu einem Drittel zu erstatten.

Den Antragstellern wir...

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  Verfahrensgang LSG Berlin (Beschluss vom 22.08.2002; Aktenzeichen L 9 B 106/02 KR ER) SG Berlin (Beschluss vom 18.07.2002; Aktenzeichen S 75 KR 3737/01 ER 02) LSG Berlin (Beschluss vom 10.07.2002; Aktenzeichen L 15 ...

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