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LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 24.10.2012 - L 2 U 5220/10

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesetzliche Unfallversicherung. Wegeunfall. sachlicher Zusammenhang. Handlungstendenz. wiederholte Heimfahrt. Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Zum Unfallversicherungsschutz bei einem Wegeunfall bei wiederholter Heimfahrt, wenn nach Verlassen der Arbeitsstätte zunächst eine eigenwirtschaftlich veranlasste Rückkehr in den Betrieb, jedoch dann eine Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeit erfolgt ist.

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 28. September 2010 und der Bescheid der Beklagten vom 17. Dezember 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. Mai 2009 aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass das Ereignis vom 18. April 2006 ein Arbeitsunfall war.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass ein von ihm am 18.4.2006 erlittener Motorradunfall ein Arbeitsunfall war.

Der am ...1961 geborene Kläger war zum damaligen Zeitpunkt Angestellter der Firma R. Bauelemente, W.-F.-Straße 38, … B.. Die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz beträgt 8,7 km (vgl. Bl. 27 Gerichtsakte). Je nach Verkehrsdichte dauert es ca. 15 Minuten vom Gewerbegebiet R. nördlich von B. (Arbeitsstätte) bis nach St.. Am Unfalltag verunglückte der Kläger mit seinem Motorrad etwa um 18:00 Uhr (Bl. 11, 13 Verwaltungsakte) auf der B 19 zwischen B. und St. kurz vor seinem Wohnort St.. Dies ist an sich der direkte Heimweg von der Arbeitsstätte; es steht aber fest, dass der Kläger am Unfalltag zweimal die Firma verlassen hat, einmal kurz nach 16.14 Uhr und einmal etwa um 17.45 Uhr. Bei dem Unfall verletzte sich der Kläger schwer am Kopf (schweres Schädel-Hirn-Trauma mit bifrontalen ...

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