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LG Stuttgart Urteil vom 14.02.1997 - 19 O 691/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufteilung der Steuererstattung

 

Leitsatz (amtlich)

Die Aufteilung von Steuererstattungen zwischen getrennt lebenden Ehegatten bestimmt sich nach dem Verhältnis der von den Parteien gezahlten Steuern und nicht nach Maßgabe einer fiktiven Einzelveranlagung.

 

Normenkette

BGB § 816 Abs. 2, §§ 426, 430; EStG § 36 Abs. 4 S. 3; AO § 37 Abs. 2

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.700,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Tatbestand

Die Klägerin verlangt vom Beklagten anteilige Auszahlung von Steuerrückerstattungen, die der Beklagte vom Finanzamt erhalten hat.

Die Parteien sind seit Ende 1994 getrennt lebende Ehegatten. Für die Jahre 1992 und 1993 gaben sie eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab. Für diesen Zeitraum hat die Klägerin insgesamt Steuervorauszahlungen von 14.640,36 DM erbracht, der Beklagte solche von 177.398,12 DM. Nach Durchführung der Veranlagung zahlte das Finanzamt an den Beklagten Ende 1995 oder Anfang 1996 28.434,95 DM zuviel bezahlte Steuern zurück. Die Klägerin forderte ihn unter Fristsetzung bis 09.04.1996 zur Weiterleitung von 10.672,71 DM auf.

Bereits am 07.09.1994 hatte die Klägerin vom gemeinsamen Girokonto der Eheleute, dessen Erlös ihnen hälftig zustand, 20.472,95 DM abgehoben. 3.000,00 DM überwies sie am 14.11.1994 an den Beklagten. Dieser hatte durch den Verkauf von Firmenanteilen 30.000,00 DM erlöst.

Die Klägerin trägt vor, der Beklagte müsse ihr den Nachteil ausgleichen, den sie durch die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer erlitten habe. Bei getrennter Veranlagung hätte sie den Klagbetrag zu...

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