Tenor
1.
Die Beklagte wird verurteilt,
a)
an die Klägerin 6 016,46 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.03.2008 zu bezahlen;
b)
die Klägerin gegenüber Rechtsanwalt ... von außergerichtlich angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 899,04 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7 500,00 € vorläufig vollstreckbar.
4.
Der Streitwert wird bis zum 20.09.2008 auf 5 408,00 € und für die Zeit danach auf 6 016,46 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin macht gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrs Unfalls geltend, im Einzelnen Ansprüche auf Ersatz von Mietwagen-, Gutachter- und Rechtsanwaltskosten sowie auf Zahlung einer Unkostenpauschale.
Am 06.09.2007 gegen 14 Uhr ereignete sich in Heiligkreuz ein Verkehrs Unfall zwischen dem Pkw Fiat Coupe, amtliches Kennzeichen ..., dessen Eigentümerin und Halterin die Klägerin ist und dem Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen ..., der bei der Beklagten kraftfahrzeughaftpflichtversichert ist. Die Haftung der Beklagten steht dem Grunde nach außer Streit. Das Fahrzeug der Klägerin war aufgrund des Unfalls schwer beschädigt und nicht mehr fahrtüchtig. Die Klägerin mietete daher, ohne besondere Erkundigungen oder weitere Angebote einzuholen, noch am selben Tage ein Ersatzfahrzeug bei der Autovermietung ... (im Folgenden: ... H....) an.
Das Ersatzfahrzeug wurde der Klägerin unmittelbar nach dem Unfall gegen 15 Uhr am Unfallort zur Verfügung gestellt. Die Klägerin, eine selbständige Versicherungskauffrau, benötigte ein Fahrzeug zur Wahrung weiterer beruflicher Termine am selben Tag. Sie hatte am 06.09.2007 noch drei bereits im Voraus vereinbarte Termin...