Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Leipzig Urteil vom 23.03.2005 - 01 S 7099/04

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufung

 

Verfahrensgang

AG Leipzig (Urteil vom 27.10.2004; Aktenzeichen 106 C 5485/04)

 

Tenor

  • Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 27.10.2004 (Az.: 106 C 5485/04) teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 335,- € nebst Zinsen hieraus von jährlich fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 04.06.2004 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
  • Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
  • Die Revision des Klägers wird zugelassen.
  • Streitwert: 652,- €
 

Tatbestand

I.

Die Parteien streiten um die Erstattung von Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall.

Der Pkw des Kläger, ein Audi A6 Avant, wurde bei einem Verkehrsunfall am 17.02.2004 in Leipzig beschädigt. Unfallgegner war Herr …, dessen Fahrzeug bei der Beklagten haftpflichtversichert ist. Der Unfallhergang und die Pflicht der Beklagten, den Schaden des Klägers in vollem Umfang zu regulieren, ist zwischen den Parteien unstreitig. Der Kläger beauftragte das in Leipzig ansässige Sachverständigenbüro mit der Begutachtung seines in Leipzig-Engelsdorf stehenden Fahrzeugs. Grundlage für das Honorar des Gutachters war die Gebührentabelle des Sachverständigenbüros. Diese wurde dem Kläger bei der Erteilung des Auftrags ausgehändigt und legt das Grundhonorar fest in Abhängigkeit von der Brutto-Schadenshöhe zzgl. Wertminderung bzw. beim Totalschaden dem Brutto-Wiederbeschaffungswert.

Der Gutachter ermittelte Reparaturkosten von brutto 7.976,91 €. Eine Wertminderung verbleibe nicht. Der Wiederbeschaffungswert betrage 8.000,- €. Für das Gutachten wurden dem Kläger Kosten von netto 65...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Prozesse_Workflow_Steuerung_Prozesskette

Anwaltsinsolvenz - Comeback nach Insolvenz eines Rechtsanwalts ist selten

mehr

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


EuGH C-22/98
EuGH C-22/98

Entscheidungsstichwort (Thema) Nationale Rechtsvorschriften, die die Durchführung bestimmter Hafenarbeiten anerkannten Hafenarbeitern vorbehalten. Begriffe des „Unternehmens”, des „Hafengebietes” und des „Hafenarbeiters”. Besondere oder ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren