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LG Landau (Pfalz) Urteil vom 22.01.1985 - 1 S 226/84

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung bei unrichtigen Angaben des Mieters über den Familienstand

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Macht der Mieter bei der von ihm erklärten Selbstauskunft unrichtige Angaben über seinen Familienstand (Einsetzen seiner Lebensgefährtin als Ehefrau), so kann der Vermieter seine auf den Abschluß des Mietvertrages gerichtete Willenserklärung wirksam wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dies gilt auch dann, wenn eine spätere Heirat beabsichtigt ist und/oder der Vermieter auch an andere nicht verheiratete Paare Wohnungen vermietet. Es geht nicht um die moralische Frage der Akzeptierung eines nicht verheirateten Paares, sondern vielmehr darum, ob ein Vertragspartner, der durch Täuschung zur Abgabe der vertraglichen Willenserklärung bestimmt worden ist, gezwungen wird, an dem so zustande gekommenen Vertrag festzuhalten.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1730917

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