Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Köln Beschluss vom 10.01.2011 - 28 O 421/10

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Tenor

Der Prozesskostenhilfeantrag des Beklagten vom 12.08.2010 wird zurückgewiesen.

 

Gründe

I.

Die Parteien streiten über eine Unterlassungsverpflichtung sowie einen Anspruch auf Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in einem Peer-to-Peer Netzwerk.

Die Klägerin produziert und vermarktet Computerspiele. Sie ist im Rahmen des Copyright-Vermerks auf dem Computerspiel "B" (Cover und Datenträger) als Rechteinhaberin an diesem Spiel genannt.

Am 15.12.2009 um 10:08:14 Uhr MEZ ermittelte die von der Klägerin beauftragte Firma M AG - nach dem bestrittenen Vortrag der Klägerin -, dass das Computerspiel "B" durch einen Nutzer mit der IP-Adresse ### im Rahmen eines Filesharing-Systems im Internet zum Herunterladen verfügbar gemacht wurde. Hierbei ermittelte die Firma M, insoweit ebenfalls nach dem streitigen Vortrag der Klägerin, dass aufgrund eines Abgleichs des Hash-Wertes der Originalspielfilm zum Abruf bereit gestellt wurde.

Die Klägerin hat daher zunächst mit Antrag vom 16.12.2009 ein Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG vor dem Landgericht Köln geführt (13 OH 652/09), um Auskunft über den Anschlussinhaber zum Verletzungszeitpunkt durch die U AG zu erhalten. Mit Beschluss vom 22.01.2010 wurde der U AG gestattet, Auskunft zu erteilen.

Die Prozessbevollmächtigten der Verfügungsklägerin erhielten sodann die Auskunft zu den zuvor übermittelten Auskunftsdaten. Laut der Auskunft der U AG war zum streitgegenständlichen Zeitpunkt die IP-Adresse dem Telefon-/Internetanschluss des Beklagten zugeordnet. Es handelt sich dabei um den Telefon-/Internetanschluss im Privathaushalt des Beklagten. Im Haus des Beklagten leben neben auch dessen Lebensgefährte und der Sohn.

Dem Beklagten wurde seitens der Klägerin keine Genehmigung erteilt, das Spiel "B" zu v...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen

Sparschwein

Was Anwälte beim Abschluss ihrer Berufshaftpflichtversicherung beachten sollten

mehr

Arbeitsschutz_Kaktus und Luftballon

Wann Versicherungen nicht zahlen müssen

mehr

Erdbeereis mit Waffelkegel auf den Boden gefallen

Verkehrsunfall im Ausland

mehr

tippende Hände auf der Tastatur

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

mehr

Amtsgericht Eingangsschild

Erscheinen vor Gericht: Was gilt für Parteien, Anwälte und Zeugen?

mehr

Recht_und_Urteil_Richterrobe_Gesetzbuch

Wann hat ein Befangenheitsantrag Aussicht auf Erfolg?

mehr

Notar

Notarrecht: Pflichten, Vergütung und Haftung des Notars

mehr

Geschäftsmänner im Raum

Der Gesellschafterstreit

mehr

Junges Paar mit krankem Kind in der Küche

Kindesunterhalt: Grundsätze und Rechtsfragen

mehr

Frau Hand Taschenrechner

Gegenstandswert: Wichtig für Honorarabrechnung und erfolgreiche Mandatswahrnehmung

mehr

Downloads

Tagen Herbst 2025

Trend zum Gemüse: Was Tagungsgäste fit hält

mehr

Digital Guide Real Estate 2025

Digital Guide Real Estate 2025

mehr

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht 2025

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Sonderheft Betriebliche Altersvorsorge 12/2024

Sicherheit in unruhigen Zeiten Warum die betriebliche Altersversorgung heute so wichtig ist

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


OLG Zweibrücken 4 W 62/08
OLG Zweibrücken 4 W 62/08

  Verfahrensgang LG Frankenthal (Pfalz) (Beschluss vom 21.05.2008; Aktenzeichen 6 O 156/08)   Tenor I. Der angefochtene Beschluss wird geändert: Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung ...

4 Wochen testen

Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren