Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Koblenz Urteil vom 24.01.2022 - 2 S 72/20 WEG

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Neuwied (Urteil vom 24.11.2020; Aktenzeichen 44 C 1088/19 WEG)

 

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Neuwied vom 24.11.2020, Az. 44 C 1088/19 WEG, in Ziffer 2. wie folgt abgeändert: Die auf Ungültigerklärung des in der Versammlung der Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft A. K. 0, 00000 E. vom 04.11.2019 unter Top 4b gefassten Beschlusses mit dem Wortlaut: „Den Beiratsmitgliedern wird Entlastung für die Tätigkeit in 2018 erteilt.” gerichtete Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben die Beklagten zu tragen. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung seitens der jeweiligen Beklagten bzw. der Nebenintervenientin gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten bzw. die Nebenintervenientin zuvor jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

4. Die Revision wird zur Klärung der unter II.2.b) dargestellten Rechtsfrage zugelassen.

 

Tatbestand

I.

Soweit es im Berufungsverfahren noch interessiert streiten die Parteien um die Gültigkeit des in der Wohnungseigentümerversammlung vom 04.11.2019 unter Top 4b gefassten Beschlusses mit dem Wortlaut:

”Den Beiratsmitgliedern wird Entlastung für die Tätigkeitin 2018 erteilt”

Das Amtsgericht hat den Beschluss unter Ziffer 2. seines Urteils für ungültig erklärt. Es hat ausgeführt, dass nach der Entscheidung des BGH vom 04.12.2009, V ZR 44/09, juris Rn. 19, für die Entlastung des Verwaltungsbeirates dieselben Grundsätze gelten wie für die Entlastung des Verwalters und eine solche nicht in Betracht komme, wenn An...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Praxiswissen Immobilien und Steuern
Praxiswissen Immobilien und Steuern
Bild: Haufe Shop

Der Autor Dieter Steck liefert das komplette Wissen, um die Regelungen des Steuerrechts bei Immobiliengeschäften nachzuvollziehen. Sie erhalten kompetente Unterstützung zur rechtssicheren Minimierung der Steuerlast.


BGH V ZB 113/16
BGH V ZB 113/16

  Leitsatz (amtlich) Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse des klagenden Wohnungseigentümers, der erfolglos einen Beschluss über die Entlastung des Verwaltungsbeirats angefochten hat, bemisst sich nach dem regelmäßig mit 500 ...

4 Wochen testen


Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren