Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Itzehoe Urteil vom 17.12.2010 - 9 S 23/10

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Pinneberg (Entscheidung vom 26.01.2010; Aktenzeichen 83 C 155/09)

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 13.09.2011; Aktenzeichen VIII ZR 45/11)

 

Tenor

  • I.

    Die Berufung wird zurückgewiesen.

  • II.

    Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

  • III.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  • IV.

    Die Revision wird zugelassen.

 

Gründe

I.

Die Parteien streiten über eine Betriebskostennachforderung und die Feststellung, dass eine erhöhte monatliche Betriebskostenvorauszahlung geschuldet wird.

Das Amtsgericht hat folgende tatsächliche Feststellungen getroffen, auf die die Kammer Bezug nimmt (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO):

Durch schriftlichen Mietvertrag vom 9. August 1995 mietete der Beklagte von der xxx Hausverwaltung die Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses xxx in xxx Nach § 4 des Mietvertrages hatte der Beklagte auf die sogenannten kalten Betriebskosten zunächst eine monatliche Vorauszahlung von 145,00 DM (entsprechend 84,14 Euro) zu leisten. Zusätzlich hatte er Vorauszahlungen auf die Heizkosten von monatlich 60,00 DM (entsprechend 30,68 Euro) zu zahlen. Wegen der weiteren Einzelheiten des Mietvertrages wird auf die bei den Gerichtsakten befindliche Kopie (Bl. 5 ff. d. Gerichtsakten) Bezug genommen.

Das Gebäude in der xxx wird gemeinsam mit dem Nachbargebäude xxx beheizt. Beide Gebäude haben einen gemeinsam bewirtschafteten Garten. Auch der anfallende Abfall wird gemeinschaftlich entsorgt.

Die Grundsteuer berechnet die zuständige Stadt xxx dagegen für jede Wohnung des Gebäudes einzeln durch entsprechenden Bescheid.

Die Gesa...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung
Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung
Bild: Haufe Shop

Uwe Effenberger bietet mit seinem Buch einen leicht verständlichen Einstieg in das Thema Künstliche Intelligenz und zeigt, wie Sie KI erfolgreich in Ihrer Immobilienverwaltung einsetzen können. Es erklärt die Grundlagen Künstlicher Intelligenz , erläutert die wichtigsten Fachbegriffe und zeigt, wie KI den Arbeitsalltag in der Verwaltung erleichtern kann. Mit zahlreichen Praxisbeispielen und Tools.


BGH VIII ZR 371/04
BGH VIII ZR 371/04

  Entscheidungsstichwort (Thema) Formelle Anforderungen an Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Abrechnung bei Gemeinschaftsheizung für mehrere Gebäude  Leitsatz (amtlich) a) Zu den formellen Anforderungen an eine Heiz- und ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren