Entscheidungsstichwort (Thema)
Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters ist wegen fehlender Insolvenzgläubigereigenschaft unzulässig. Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters bei fehlender Insolvenzgläubigereigenschaft. Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters bei einem Beschwerdewert von unter 200 EUR
Normenkette
InsO §§ 64, 64 Abs. 3 Sätze 1-2; ZPO § 567 Abs. 2
Verfahrensgang
Tenor
Die Beschwerden werden als unzulässig verworfen.
Tatbestand
I.
Die Beteiligte zu 6) beantragte mit Schreiben vom 09.06.2009 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Mit Beschluss vom selben Tag bestellte das Amtsgericht den Beteiligten zu 7) zum vorläufigen Insolvenzverwalter und beauftragte ihn zugleich als Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens u.a. zu den Fragen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine zur Kostendeckung ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist. In seinem Gutachten vom 25.08.2009 kam der Beteiligte zu 7) zu dem Ergebnis, dass die Beteiligte zu 6) zahlungsunfähig sowie überschuldet und dass eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist. Mit Beschluss vom 01.09.2009 eröffnete das Amtsgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beteiligten zu 6) und bestellte den Beteiligten zu 7) zum Insolvenzverwalter.
Das Amtsgericht setzte durch Beschluss vom 29.04.2010 die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen für die Tätigkeit des Beteiligten zu 7) als vorläufigen Insolvenzverwalter antragsgemäß auf insgesamt 6.045.571,87 EUR fest.
Die Beteiligte zu 1) machte im Insolvenzverfahren eine Forderung in Höhe von 15.869,79 EUR geltend. Nach den ...