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LG Düsseldorf Urteil vom 16.03.2012 - 38 O 74/11

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Nachgehend

BGH (Urteil vom 02.12.2015; Aktenzeichen I ZR 45/13)

OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.03.2014; Aktenzeichen I-14 W 18/14)

Tenor

  • 1.

    Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,

    im Rahmen geschäftlicher Handlungen für einen Tee wie nachfolgend abgebildet mit der Bezeichnung "HIMBEER-VANILLE ABENTEUER" und/ oder der Abbildung von Himbeeren Vanilleblüten zu werden bzw. werben zu lassen, wenn keine Bestandteile von Himbeeren und Vanille im Produkt enthalten sind:

  • 2.

    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 200,00 € zu zahlen.

    Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

    Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

    Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Tatbestand

Der Kläger ist der X und befasst sich unter anderem damit, verbraucherrelevante Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu unterbinden.

Die Beklagte vertreibt unter der Bezeichnung "A Himbeer-Vanille Abenteuer" einen Früchtetee in der aus dem Klageantrag zu 1. ersichtlichen Aufmachung und Gestaltung. Zutaten sind Hibiskus, Äpfel, süße Brombeerblätter, Orangenschalen, Hagebutten, Zitronenschalen, Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren sowie "natürliches Aroma mit Vanillegeschmack" und "natürliches Aroma mit Himbeergeschmack".

Der Kläger ist der Ansicht, die Beklagte verstoße mit der Verpackungsaufmachung gegen § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB und § 5 UWG. Der Verbraucher erwarte beim Anblick der Verpackung einen Tee, der Bestandteile von Van...

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BGH I ZR 45/13
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Leitsatz (amtlich) a) Wird auf einer Produktaufmachung eines Lebensmittels der unzutreffende Eindruck hervorgerufen, das Erzeugnis weise bestimmte Bestandteile auf (hier: blickfangmäßige Herausstellung von Bestandteilen von Himbeerfrüchten und ...

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