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LG Düsseldorf Urteil vom 10.04.2012 - 10 O 276/11

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Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte als beratende Bank und als (Mit-)Initiatorin auf Schadensersatz aus abgetretenen Recht ihres Ehemannes, Horst Markgraf (im Folgenden: Zedent) wegen des im Jahr 1997 erfolgten Beitrittes zur CFB Commerz Fonds Beteiligung, Immobilienbeteiligungsgesellschaft Nr. 92, Immobilien-Vermietungsgesellschaft Reeder & Co. Objekt Airport Bürocenter Dresden KG (im Weiteren: CFB-Fonds Nr. 92 oder Dresden KG) in Anspruch. Die rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Konzeption der Beteiligung liegt bei der CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (im Folgenden: CFB), die gleichfalls die Prospektherausgeberin und eine mittelbare Organtochter der beklagten Commerzbank AG und Tochtergesellschaft der CommerzLeasing und Immobilien GmbH (im Weiteren: CLI). Letztere, eine 100 %ige Tochter der Beklagten, hat mit der Dresden KG am 02.09.1996 einen Generalmietvertrag für die Dauer von 10 Jahren ab Fertigstellung des zu rekonstruiernden und zu errichtenden Airport Bürocenters Dresden geschlossen. Mit dem Generalübernehmervertrag vom 26.02.1996 hat die Dresden KG die CommzerBaucontract GmbH (auch: CBC) mit der Errichtung des Büro- und Dienstleistungsgebäudes Airport Dresden mit Anbau von Treppentürmen sowie Gestaltung der Außenanlagen beauftragt. Die CBC ist eine 100 %ige Organtochter der CLI.

Zu einem nicht mehr bekannten Zeitpunkt im Jahre 1997 zeichnete der Zedent nach einem (Beratungs-)Gespräch mit dem Mitarbeiter der Beklagten, Herrn König (im Folgenden auch: Berater) als Kommanditist Anteile des CFB-Fonds Nr. 92 in Höhe von 200.000,00 DM (= ...

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