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LG Düsseldorf Urteil vom 09.10.2001 - 24 S 203/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Unterlassungs- und Störungsbeseitigungsanspruch gegen einen Wohnungsmieter wegen der Errichtung eines Kakteen-Gewächshauses auf dem Balkon

 

Orientierungssatz

Die Wohnungseigentümer haben gegen den Mieter einer Eigentumswohnung einen Anspruch auf Beseitigung eines auf dem Balkon aufgebauten Kakteengewächshauses, auch wenn dieses eine zulässige Nutzung der Mietwohnung darstellt, sofern ihr Eigentum durch diese Art der Balkonnutzung beeinträchtigt ist. Dies ist der Fall, wenn durch das Gewächshaus der optische Gesamteindruck des Gebäudes (nach objektiven Maßstäben) negativ verändert wird (hier bejaht wegen weiterer Zergliederung der Fassade).

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 11.06.2002; Aktenzeichen 3 StR 62/02)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737384

NZM 2002, 131

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BGH 3 StR 62/02
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