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LG Düsseldorf Beschluss vom 07.03.2013 - 25 T 130/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulässigkeit eines erneuten Insolvenzantrags nach einem Eingreifen der Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 S. 2 InsO

 

Normenkette

InsO § 290 Abs. 1 Nr. 3, § 305 Abs. 3 S. 2

 

Verfahrensgang

AG Düsseldorf (Beschluss vom 04.12.2012)

OLG Köln (Beschluss vom 08.09.2000; Aktenzeichen 2 W 166/00)

OLG Köln (Beschluss vom 24.05.2000; Aktenzeichen 2 W 108/00)

 

Tenor

Auf die Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 04. Dezember 2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Eröffnungsantrag der Schuldnerin an das Amtsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

 

Gründe

Entgegen der Ansicht des Amtsgerichts führt die Rücknahmefiktion des § 305 Abs. 3 InsO nicht dazu, dass innerhalb der nächsten drei Jahre zulässigerweise kein erneuter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, auf Erteilung von Restschuldbefreiung sowie auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden kann.

Die Kammer folgt nicht den Entscheidungen des Amtsgerichts Hamburg (ZInsO 2012, 195), des Amtsgerichts Essen (ZInsO 2012, 850) sowie des Amtsgerichts Ludwigshafen (ZInsO 2012, 1586).

Nach Ansicht der Kammer ist vielmehr den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Frankenthal (ZInsO 2012, 2399) zu folgen, wonach die Regelung des § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO keine Notfrist in dem Sinne darstellt, dass eine erneute Antragstellung durch den Schuldner ausgeschlossen wäre.

Nach der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und ganz herrschender Ansicht in der Literatur war anerkannt, dass die gesetzliche Fiktion der Rücknahme des Insolvenzantrages nach § 305 Abs. 3 Satz 2 InsO gerade nicht ausschließt, dass der Schuldner jederzeit die Möglichkeit hat, mit einem neuen Insolvenzantrag die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anzustreben (vgl.: OLG...

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