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LG Berlin Urteil vom 10.11.1994 - 61 S 204/94

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertragsrecht: Zugang einer Abmahnung bei Wohnsitzwechsel des Mieters. Mietvertragsrecht: einjährige Überlassung einer Einzimmerwohnung an Bruder als Gebrauchsüberlassung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine Mieterin, die ohne Mitteilung ihrer neuen Anschrift an die Vermieter für längere Zeit ihren Wohnsitz wechselt und die für diese Zeit ihre Wohnung einem Dritten überläßt, muß eine unter ihrer bisherigen Anschrift zugesandte Abmahnung als ihr zugegangen hinnehmen.

2. Eine zur fristlosen Kündigung gemäß BGB § 553 berechtigende Gebrauchsüberlassung liegt vor, wenn die Mieterin einer Einzimmerwohnung diese für die Dauer eines über zwölf Monate hinaus währenden Auslandsaufenthalts ihrem Bruder überläßt.

 

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Juni 1994 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg geändert:

Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Hause ... Berlin, ..., III. OG, Mitte, bestehend aus einem Zimmer, Küche, Korridor und Toilette geräumt an die Klägerinnen herauszugeben.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III. Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 31. Januar 1995 gewährt.

 

Tatbestand

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

 

Entscheidungsgründe

Die nach §§ 511, 300 Abs. 1, 511a Abs. 1, 516, 518, 519 ZPO zulässige Berufung der Klägerinnen ist begründet.

Der gegen die Beklagte geltend gemachte Räumungsanspruch aus § 556 Abs. 1 BGB steht ihnen zu. Sie haben das Mietverhältnis mit der Beklagten gemäß § 553 BGB wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an einen Dritten, nämlich deren Bruder, wirksam gekündigt.

Nach § 553 BGB muß der Kündigung eine Abmahnung vorausgehen. Diese erfolgte zumindest durch die Kündigung der Klägerinnen vom 5. November 1993. Eine -...

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  Tenor 1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner die an sie vermietete Wohnung in der Beusselstraße 17, 10553 Berlin, Vorderhaus, 1. OG rechts, bestehend aus vier Zimmern, einer Küche, einem Flur, einem WC, zwei Kellerräumen sowie dem ...

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