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LG Baden-Baden Urteil vom 15.06.2001 - 2 S 138/00

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadensersatz

 

Verfahrensgang

AG Baden-Baden (Urteil vom 28.11.2000; Aktenzeichen 7 C 320/00)

 

Tenor

1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vom 28.11.2000 – 7 C 320/00 – wird zurückgewiesen.

2. Die Kläger tragen auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Tatbestand

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

 

Entscheidungsgründe

Die zulässige Berufung der Kläger ist unbegründet.

I

Den Klägern steht der geltend gemachte Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.

1. Ein materieller Anspruch auf Ersatz der Malerkosten gem. Kostenvoranschlag … vom 30.07.2000 ergibt sich nicht unter dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung.

Eine Verletzung einer Nebenpflicht des Mietvertrages durch die Beklagte läge allenfalls dann vor, wenn sie die Anstriche von Fenstern, Rolladenkästen, Decken und Wandflächen in einem Zustand hinterlassen hätte, der nicht durch einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit im Sinne von § 548 BGB entsprochen hätte. Denn grundsätzlich muß der Vermieter Veränderungen oder Verschlechterungen der gemieteten Sache hinnehmen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden.

In der Rechtsprechung besteht zumindest insoweit weitgehend Einigkeit, daß es im Zuge der freien Lebensgestaltung dem Mieter gestattet sein muß, innerhalb der Wohnung zu rauchen. Die damit zwangsläufig verbundenen Ablagerungen von Schadstoffen auf Fenstern. Rolladenkästen, Decken, Tapeten usw. werden daher in einem gewissen Rahmen noch als Folge der vertragsgemäßen Nutzung angesehen.

Dies gilt zwar nicht ausnahmslos. Da ein exzessives, zu einer nachhaltigen Schädigung führendes Verhalten des Mieters stets als vertragswidrig anzusehen ist, muß dies auch für ein...

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