Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LG Aurich Urteil vom 02.11.2023 - 1 S 58/23

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

AG Wilhelmshaven (Urteil vom 22.03.2023; Aktenzeichen 6 C 978/21)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 22.03.2023 wie folgt abgeändert:

Die auf der Eigentümerversammlung vom 09.09.2021 gefassten Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft a. W., W. zu TOP 2 „Beschlussfassung über die Genehmigung der Jahresabrechnung 2020 einschließlich Entwicklung der Instandhaltungsrücklage” und zu TOP 3 „Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsbeirates” werden für ungültig erklärt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung wird im Übrigen zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 35 % und die Beklagte zu 65 %.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert wird auf 59.623 EUR festgesetzt.

 

Tatbestand

I.

Der Kläger ist Mitglied der verklagten Wohnungseigentümergemeinschaft A. W., W.. Er hält das Sondereigentum an der Wohnung Nr. 21. Der Wohnungseigentümergemeinschaft liegt die Teilungserklärung vom 31.03.1971 (K 12 Blatt 27 ff Band I d.A.) zu Grunde. § 3 Abs. 2 regelte den Gegenstand des Sondereigentums und führte Bestandteile der Räume auf, wie z.B. Fußbodenbelag, Decken- und Wandputz, die zum Sondereigentum gehören sollen. § 7 enthielt eine Regelung zur Instandhaltung. Danach sollte die Instandhaltung der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Teile des Gebäudes einschließlich der äußeren Fenster sowie des Außenanstrichs von Klappläden und Rollläden der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegen. § 13 befasste sich mit der Kostenverteilung und verwies im Wesentlichen auf § 16 WEG. Wegen der Einzelheiten wird auf die Teilungserklärung Bezug genommen.

Mit Schreiben vom 11.08.2021 lud die Verwalterin zur Eigentümerversamml...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Optimal gestaltet: Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Schiedsverfahren in der Unternehmenspraxis
Bild: Haufe Shop

Im Fokus des Buches stehen die Gestaltung des gesamten Schiedsverfahrens, ​in der Praxis auftretende Probleme, ​Anforderungen an die Vertragsestaltung sowie praktikable Lösungen. Konkrete Handlungsanweisungen und Formulierungsvorschläge unterstützen die Parteien bei der praktischen Umsetzung. ​


Nachschuss-Beschluss: Ordnungsmäßigkeit
Nachschuss-Beschluss: Ordnungsmäßigkeit

1 Leitsatz Wenn die Kontenentwicklung mit den in der Jahresabrechnung dargestellten Einnahmen und Ausgaben nicht in Einklang zu bringen ist, ist dies als Indiz dafür zu bewerten, dass in der Jahresabrechnung tatsächlich die geflossenen Einnahmen oder ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren