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LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 30.08.1999 - 2 Sa 48/99 (veröffentlicht am 30.08.1999)

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Verfahrensgang

ArbG Lübeck (Entscheidung vom 17.12.1998; Aktenzeichen 1 Ca 1528/98)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 17.12.1998 geändert.

Der Beklagte wird verurteilt,

  1. an die Klägerin 92.106,– DM brutto abzüglich Leistungen des Arbeitsamts Lübeck in der Zeit vom 01.01.1996 bis 31.07.1999 in Höhe von 18.461,02 DM zu zahlen,
  2. die Tantieme der Klägerin für die Zeit vom 01.09. bis 31.12.1995 abzurechnen und den sich ergebenden Abrechnungsbetrag an die Klägerin auszuzahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Klägerin zu 20,4 %, der Beklagte zu 79,6 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 10 %; der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der Nebenintervention zu 90 %, der Nebenintervenient die Kosten der Nebenintervention zu 10 %.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 109.994,86 DM.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Beklagten seit 1995 hat. Die Klägerin war seit 1980 bei der Steuerberatersozietät beschäftigt, die aus dem Beklagten und dem Steuerberater U. S. bestanden hat. Nachdem der Beklagte die Sozietät mit Schreiben vom 02.08.1995 zum 30.09.1995 gekündigt hatte, kündigte der Sozius S. die Sozietät zum 01.09.1995 mit dem Hinweis auf, daß er seine Berufsurkunde als Steuerberater zurückgeben werde. Mit Schreiben vom 06.09.1995 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit der Sozietät zum 01.09.1995 auf und bot ihr an, bis zum 30.11.1995 in seiner Einzelpraxis tätig zu sein. Am 01.11.1995 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos. Beide Kündigungen sind durch ...

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