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LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 27.11.2013 - 3 Sa 234/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnung erworbener Renten bei der Berechnung eines Versorgungszuschusses im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eines Angestellten der ehemaligen Landesbank. Unbegründete Klage auf erhöhten Versorgungszuschuss bei fehlendem Verweis auf das Beamtenversorgungsrecht

 

Leitsatz (amtlich)

1. Versorgungsordnung der ehemaligen Landesbank Schl.-Holst. vom 28.12.1984 enthält keinen allumfassenden Verweis auf das Beamtenversorgungsrecht.

2. § 7 normiert Sondervorschriften zur Rentenanrechnung für Systemwechsler.

 

Normenkette

BetrAVG § 1; BGB § 611 Abs. 1

 

Verfahrensgang

ArbG Kiel (Entscheidung vom 16.05.2013; Aktenzeichen 5 Ca 2528 a/12)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 10.03.2015; Aktenzeichen 3 AZR 36/14)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 16.05.2013 - öD 5 Ca 2528 a/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Berechnung eines Versorgungszuschusses im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung und in diesem Zusammenhang darum, in welcher Höhe erworbene Renten effektiv anzurechnen sind. In der Berufungsinstanz werden Zahlungsansprüche nur noch für die Zeit ab 01.01.2009 erhoben.

Der Kläger ist am ....1942 geboren, also gegenwärtig 71 Jahre alt. Bis zum 24.05.1977 war er bei anderen Arbeitgebern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Vom 01.06.1977 bis Ende April 2005 (knapp 28 Jahre lang) arbeitete er bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin, der L... S...-H... - Girozentrale -, als Hausverwalter (Bl. 8 - 10 d. A.). Seit dem 01.05.2005 befindet sich der Kläger im Ruhestand und bezieht Rente (Bl. 10 d. A.).

Die Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Mitarbeiter der Beklagten regelt die Dienstvereinbarung Nr. 1 vom 28.12.1984 (Bl...

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