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LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 17.11.2005 - 4 Sa 328/05

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankheitsbedingte Kündigung. Kleinbetrieb. Kündigungsschutzgesetz. Anwendbarkeit. Betriebliches Eingliederungsmanagement

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX führt regelmäßig nicht dazu, dass eine gleichwohl in einem Kleinstbetrieb nach § 23 Abs. 1 KSchG erklärte Kündigung sich als willkürlich erweist.

2. Für die Aussetzung eines Kündigungsschutzrechtstreits bis zum Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über die Zustimmung zur Kündigung seitens des Intergrationsamts, ist vor dem Hintergrund des arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatzes und der Möglichkeit der Restitutionsklage nach § 580 Nr. 7b ZPO regelmäßig kein Raum.

 

Normenkette

KSchG § 23; BGB §§ 138, 242; SGB IX § 84 Abs. 2; ZPO § 580 Nr. 7b

 

Verfahrensgang

ArbG Elmshorn (Urteil vom 27.04.2005; Aktenzeichen 4 Ca 1710 e/04)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 27. April 2005 – 4 Ca 1710 e/04 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses. Der 1949 geborene und verheiratete Kläger trat 1969 als Kraftfahrer in die Dienste der Beklagten ein. Er ist der Bruder des Inhabers der Beklagten. Der Kläger ist schwerbehindert mit einem GdB von 50. Die Beklagte beschäftigt neben dem Kläger die Mitarbeiter A. B., T. S. und F. R.. F. R. wurde in der Zeit vom 30. Juni 2003 bis 11. Juni 2003 als Aushilfe tätig und ist seit dem 18. August 2003 unbefristet beschäftigt. Zwischen den Parteien ist streitig, ob Frau K. B., Ehefrau des Inhabers der Beklagten, und Frau K. S., Lebensgefährtin des Sohnes des Inhabers der Beklagten, Arbeitnehme...

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