Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 17.03.2005 - 4 Sa 11/05

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Einfühlungsverhältnis. Probearbeitsverhältnis

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses führt stets zur Vergütungspflicht

2. Nur dann, wenn keine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung gesteht (Einfühlungsverhältnis), ist d ie Unentgeltlichkeit nicht zu beanstanden.

 

Normenkette

BGB § 612

 

Verfahrensgang

ArbG Kiel (Urteil vom 04.11.2004; Aktenzeichen 2 Ca 2106 b/04)

 

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 4. November 2004 (2 Ca 2106 b/04) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und um einen Lohnanspruch.

Der Beklagte, ein Transportunternehmer, suchte über die Bundesagentur für Arbeit einen vollzeitbeschäftigten Kraftfahrer für ein monatliches Netto in Höhe von 1.200,00 EUR, und zwar ab dem 1. Juli 2004. Der Kläger bewarb beim Beklagten, die Parteien führten am 8. Juni 2004 ein Bewerbungsgespräch, dessen Inhalt im Einzelnen streitig ist.

Der Kläger arbeitete an den ersten beiden Tagen zusammen mit dem Zeugen H…, der ihn einarbeitete. Ab dem 14. Juni 2002 war der Kläger allein als Kraftfahrer für den Beklagten tätig, und zwar Montag bis Freitag jeweils von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Am Samstag, 19. Juni 2004, arbeitete er von 06:00 Uhr bis ca. 08:30 Uhr. In der folgenden Kalenderwoche war er wiederum tätig von Montag bis Freitag jeweils von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Er erschien auf Weisung des Beklagten jeden Morgen gegen 06:00 Uhr bei der Spedition G in K. und erhielt dort einen Tourenplan zur Beförderung von Post. Diese Tour dauerte bis 09:00 Uhr. Dann erhielt er bei der Spedition G. den Plan für die zweite Tour zur Beförderung von Stückgut, regelmäßig im Raum …. Dieser Arbe...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


Bürgerliches Gesetzbuch / § 612 Vergütung
Bürgerliches Gesetzbuch / § 612 Vergütung

  (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.  (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren