Entscheidungsstichwort (Thema)
Abfindung
Verfahrensgang
ArbG Halle (Saale) (Urteil vom 21.09.1994; Aktenzeichen 7 Ca 213/94) |
Tenor
1. Auf die Berufung des beklagten Landes wird dasUrteil desArbeitsgerichts Halle vom21. September 1994 – 7 Ca 213/94 – abgeändert.
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
4. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um den Anspruch des Klägers auf Abfindung aus dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung von Waldarbeitern vom 6. Juli 1992.
Der am … 1954 geborene Kläger war vom 01. Januar 1984 bis zum 31. Dezember 1992 bei dem beklagten Land im Staatlichen Forstamt … bzw. dessen Rechtsvorgänger als Waldarbeiter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch ordentliche Kündigung des beklagten Landes mit Schreiben vom 11. September 1992 zum 31. Dezember 1992 nach der Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Absatz 4 Nr. 3 zum Einigungsvertrag, weil die bisherige oder eine anderweitige Verwendung des Klägers wegen wesentlicher Änderung des Aufbaues und der Struktur der Forstwirtschaft des Landes nicht mehr möglich war (Bl. 12 d. A.).
Im Jahre 1992 war für 29 beim Staatlichen Forstamt … Beschäftigte, darunter auch für den Kläger, Kurzarbeit „Null Arbeitsstunden” angeordnet. Ab 1. April 1992 bis zum 31. März 1993 arbeitete der Kläger im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (nachfolgend ABM) bei der Beschäftigungsgesellschaft Regional … GmbH.
Kraft beiderseitiger Tarifbindung der Parteien fanden auf das bis zum 31. Dezember 1992 bestandene Arbeitsverhältnis der Parteien die für die im öffentlichen Dienst der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschäftigten Waldarbeiter geltenden einschlägigen Tarifverträge Anwendung. Dazu gehö...